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Bio-Verbands-Richtlinien

Verschiedene Bioverbände — verschiedene Sichtweisen
Es handelt sich nicht um wörtliche Zitate, sondern um eine Zusammenfassung, in der die wesentlichen Punkte wiedergegeben werden.
Betroffene BereicheDemeterBiolandNaturlandBiokreisEG-Öko-Verordnung
BewirtschaftungsformUmstellung aller Völker auf Demeter-Betriebsweise notwendig. Umstellung aller Völker auf Bioland-Betriebsweise notwendig. Umstellung aller Völker auf Bewirtschaftung nach Grundsätzen des ökologischen Anbaus notwendig.Umstellung aller Völker notwendig. Teilumstellung möglich, ökologische und konventionelle Bewirtschaftung der Völker in einem Betrieb möglich.
BetriebsumstellungUmstellung muss innerhalb von drei Jahren erfolgen. Vermarktung von Honig in der Zwischenzeit mit dem Hinweis „In Umstellung auf Demeter" möglich.Mindestumstellungszeit beträgt ein Jahr vor Vermarktung von Honig und Wachs. Verwendung des Warenzeichens möglich, wenn mindestens ein Jahr lang richtliniengemäß bewirtschaftet wurde. Umstellungszeit wird vom Berater individuell festgelegt, ist aber spätestens nach fünf Jahren abgeschlossen. Herstellung des Bioland-Wachskreislaufes.Mindestumstellungszeit beträgt ein Jahr vor Vermarktung von Honig und Wachs, ist aber spätestens nach fünf Jahren abgeschlossen. Verwendung des Warenzeichens möglich, wenn mindestens ein Jahr lang richtliniengemäß bewirtschaftet wurde.Mindestumstellungszeit beträgt ein Jahr vor Vermarktung von Honig und Wachs. Anerkennung von Vorleistungen möglich.Mindestumstellungszeit beträgt ein Jahr vor Vermarktung von Honig und Wachs.
StandortBiologisch-dynamisch oder ökologisch bewirtschaftete bzw. naturbelassene Flächen sind zu bevorzugen. In der Nähe der Überwinterungsplätze müssen jährlich die biologisch-dynamischen Präparate ausgebracht werden. Umweltbelastungen sind auszuschließen, bei Verdacht ggf. durch Untersuchung der Bienenprodukte. Bei Bestätigung des Verdachts ist der Bienenstand aufzugeben. Alle Standorte sind in einem Standortverzeichnis/Wanderplan zu verzeichnen (Flur-, Grundstücksplan) mit Trachtart und Völkerzahl.Wenn die Aufstellung der Beuten an einem landwirtschaftlich genutzten Feld erfolgt, muss dies ökologisch bewirtschaftet sein. Der Standort ist so zu wählen, dass aus dem Umkreis von drei km um die Bienenvölker keine nennenswerte Beeinträchtigung der Bienenprodukte durch landwirtschaftliche oder nichtlandwirtschaftliche Verschmutzungsquellen zu erwarten ist. Das gezielte Anwandern von konventionellen Intensivkulturen ist nicht gestattet. Wenn die Kontrollbehörde einen Standort als ungeeignet ausweist, darf der dort geerntete Honig nicht mit dem Warenzeichen vermarktet werden.Ökologisch bewirtschaftete und naturbelassene Flächen sind zu wählen. Der Standort ist so zu wählen, dass aus dem Umkreis von drei km um die Bienenvölker keine nennenswerte Beeinträchtigung der Bienenprodukte durch landwirtschaftliche oder nichtlandwirtschaftliche Verschmutzungsquellen zu erwarten ist. Honige mit Trachtanteilen aus konventionellen Kulturpflanzen, die über unvermeidbare Anteile hinausgehen (z. B. Sortenhonige aus konventionellen Intensivkulturen) dürfen nicht mit dem Warenzeichen vermarktet werden.Ökologisch bewirtschaftete und naturbelassene Flächen sind zu bevorzugen. Standort so wählen, dass aus dem Umkreis von drei km um die Bienenvölker keine nennenswerte Beeinträchtigung der Bienenprodukte durch landwirtschaftliche oder nichtlandwirtschaftliche Verschmutzungsquellen zu erwarten ist. Intensivobstanlagen sind zu meiden. Honig von derart beeinträchtigten Standorten darf nicht unter dem Biokreis-Warenzeichen vermarktet werden.Ökologisch bewirtschaftete und naturbelassene Flächen sind zu bevorzugen. Standort so wählen, dass aus dem Umkreis von drei km um die Bienenvölker keine nennenswerte Beeinträchtigung der Bienenprodukte durch landwirtschaftliche oder nichtlandwirtschaftliche Verschmutzungsquellen zu erwarten ist.
Standorttreue  Ganzjährige Standorttreue ist aus ökologischer Sicht anzustreben. Falls Bienenweide nicht ganzjährig gewährleistet ist, ist rechtzeitiger Standortwechsel anzustreben, um Hungersituationen der Völker zu vermeiden.  
BeutenBienenwohnung muss aus Naturmaterialien wie Holz, Lehm oder Stroh sein. Ausgenommen sind Verbindungselemente, Dachabdeckung und Gitterboden.Beuten müssen aus Holz, Stroh oder Lehm bestehen. Davon ausgenommen sind Kleinteile, Dachabdeckungen, Citterböden und Fütterungseinrichtungen.Beuten müssen aus natürlichen Materialien wie Holz, Stroh oder Lehm bestehen. Ausgenommen sind Verbindungselemente, Kleinteile, Dachabdeckungen, Gitterböden, Fütterungseinrichtungen und Deckelisolierung.Beuten müssen aus natürlichen Materialien wie Holz, Stroh oder Lehm bestehen. Ausgenommen sind Kleinteile, Dachabdeckungen, Gitterböden und Fütterungseinrichtungen.Die Bienenstöcke müssen hauptsächlich aus natürlichen Materialien sein, die die Umwelt oder die Imkereierzeugnisse nicht kontaminieren.
BeutenanstrichInnen: nur mit Wachs und Propolis aus Demeter-Bienenhaltung.
Außen: nur mit Holzschutzmitteln aus natürlichen, ökologisch unbedenklichen, nicht synthetischen Rohstoffen.
Bei der Beutenherstellung sind schadstoffarme Leime und biozidfreie Anstrichstoffe (Naturfarben auf Leinoder Holzölbasis) zu verwenden. Innenbehandlung ist nur mit Bienenwachs, Propolis und Pflanzenölen erlaubt.Zur Herstellung und dem Schutz der Beute sind nur nicht synthetische, biozidfreie An Strichstoffe auf Basis von Naturstoffen (z.B. auf Leinöl- oder Holzölbasis), sowie schadstoffarme Leime erlaubt. Innenbehandlung nur mit Bienenwachs, Propolis und Pflanzenölen.Für Herstellung und Schutz der Beute sind biozidfreie Anstrichstoffe auf Basis von Naturstoffen (z.B. auf Leinöl- oder Holzölbasis) sowie schadstoffarme Leime zu verwenden. Innenbehandlung nur mit Bienenwachs, Propolis und Pflanzenölen.In den Bienenstöcken dürfen nur natürliche Substanzen wie Propolis, Wachs und Pflanzenöle verwendet werden.
Reinigung und DesinfektionBeuten dürfen bei Bedarf ausschließlich mit Hitze (Flamme, Heißwasser) oder mechanisch vorgenommen werden.Mit Hitze, Flamme oder mechanisch. Bei akuten Infektionen ist Verwendung von NaOH-Lösung bei anschließender Neutralisation mit organischen Säuren erlaubt.Ist mit Hitze (Flamme, Heißwasser) oder mechanisch vorzunehmen. Bei akuten Infektionen ist NaOH-Lösung zur Beutendesinfektion erlaubt. Anschließende Neutralisation durch organische Säuren ist notwendig. Verwendung weiterer chemischer Mittel ist nicht zugelassen.Ist mit Hitze (Flamme, Heißwasser) oder mechanisch vorzunehmen. Bei akuten Infektionen ist NaOH-Lösung zur Beutendesinfektion erlaubt. Anschließende Neutralisation durch organische Säuren ist notwendig. Verwendung weiterer chemischer Mittel ist nicht zugelassen.Ist mit Hitze (Flamme, Heißwasser) oder mechanisch vorzunehmen. Bei akuten Infektionen ist NaOH-Lösung zur Beutendesinfektion erlaubt. Anschließende Neutralisation durch organische Säuren ist notwendig. Verwendung weiterer chemischer Mittel ist nicht zugelassen.
WachsDarf zur Herstellung von Anfangsstreifen oder Mittelwänden nur aus Naturbau- oder Entdeckelungswachs aus Demeter-Bienenhaltung kommen. Waben aus konventioneller Herkunft sind während des ersten Umstellungsjahres auszuscheiden. Wachs darf nicht mit Lösungs- oder Bleichmitteln in Verbindung kommen. Verarbeitungsgeräte müssen aus nicht oxidierendem Material sein.Mittelwände und Anfangsstreifen dürfen nur aus Bioland-Bienenwachs aus dem eigenen Betrieb hergestellt werden. Wachs darf nicht mit Lösungs-, Bleichmitteln oder anderen Zusatzstoffen in Verbindung kommen. Zur Wachsbearbeitung dürfen nur nicht oxidierende Materialien verwendet werden. Chemotherapeutika dürfen nicht nachweisbar sein. Kunststoffmittelwände sind nicht zugelassen.Geschlossener Wachskreislauf und fortwährende Wachserneuerung aus eigenen Mitteln ist anzustreben, Spätestens nach der Umstellungszeit dürfen Mittelwände und Anfangsstreifen nur aus dem Wachs einer ökologischen Imkerei hergestellt werden. Wachszukäufe sind aufzuzeichnen: wenn möglich nur aus ökologischer Bienenhaltung oder unbelastetes Wachs nöherer Qualität mit entsprechendem Zertifikat. Wachs darf nicht mit Lösungs- oder Bleichmitteln in Verbindung kommen. Verarbeitungsgeräte müssen aus nicht oxidierendem Material sein. Chemotherapeutika dürfen nicht nachweisbar sein. Kunststoffmittelwände sind nicht zugelassen.Geschlossener Wachskreislauf und fortwährende Wachserneuerung aus eigenen Mitteln ist anzustreben. Mittelwände und Anfangsstreifen sind nur aus Wachs einer ökologischen Imkerei herzustellen. Wachs muss während der Umstellungszeit durch Wachs aus ökologischer Bienenhaltung ersetzt werden. Wachszukäufe sind aufzuzeichnen: wenn möglich nur aus ökologischer Bienenhaltung oder unbelastetes Wachs höherer Qualität mit entsprechendem Zertifikat. Wachsgewinnung nur mit nicht oxidierenden Materialien. Wachs darf nicht mit Lösungs- oder Bleichmitteln oder anderen Zusätzen in Verbindung kommen. Kunststoffmittelwände sind nicht zugelassen.Das Wachs ist während des Umstellungszeitraums auszutauschen. Es muss aus ökologisch wirtschaftenden Imkereien stammen. Ist Wachs aus ökologischer Imkerei nicht erhältlich, darf konverntionelles Deckelwachs verwendet werden.
Lagerung: Es dürfen Bacillus thuringiensis und Essigsäure eingesetzt werden.
WabenBrutraum: Das Brutnest muss gemäß dem Entwicklungsverlauf des Bienenvolkes über Naturwabenbau wachsen können. Anfangsstreifen als Baurichtungsvorgabe sind statthaft. Die Rähmchengröße ist so zu wählen, dass sich das Brutnest organisch mit den Waben ausdehnen kann, ohne von Rähmchenleisten durchtrennt zu werden. Absperrgitter sind nicht erlaubt.
Honigraum: Gabe von Mittelwänden ist hier erlaubt (verwendetes Wachs muss aus Demeter-Bienenhaltung sein). Verzicht auf Mittelwände ist anzustreben. Lagerung: Als Schutz vor Wachsmotten dürfen Essigsäure und Bacillus-thuringiensis-Präparate (nicht transgen) eingesetzt werden.
Den Bienenvölkern ist auf mehreren Waben die Möglichkeit zum Naturwabenbau zu geben.
Lagerung: Zur Wabenhygiene sind nur thermische Verfahren, Essigsäure und Bacillus-thuringiensis-Präparate zugelassen.
Den Bienenvölkern ist auf mehreren Waben die Möglichkeit zum Naturwabenbau zu geben. Kunststoffmittelwände sind nicht zugelassen.
Lagerung: als Schutz vor Wachsmotten dürfen nur thermische Verfahren, Essigsäure und Bacillus thuringiensis eingesetzt werden.
Ziel ist es mit Naturwabenbau zu imkern. Den Bienen ist zumindest auf mehreren Waben die Möglichkeit zu geben, Naturwabenbau zu betreiben. 
FütterungEinwinterung auf Honig ist anzustreben. Wenn dies nicht möglich ist, muss dem Ergänzungsfutter 10% Honig aus Demeter-Bienenhaltung zur raschen Invertierung zugefügt werden. Dem Futter sind Kamillentee und Salz zuzusetzen. Fütterung nur mit ökologisch erzeugten Futtermitteln. Notfütterung nur mit Honig aus Demeter-lmkerei. Reizfütterung ist nicht zulässig. Ablegerfütterung wie unter Einwinterung. Pollenzusatzstoffe sind verboten.Im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten mit betriebseigenem Honig. Verfütterung von Zucker ist auf Überwinterung und Jungvolkbildung zu beschränken. Pollenersatzstoffe sind verboten, Fütterung nur mit ökologisch erzeugten Futtermitteln.Im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten mit Honig aus eigener Imkerei. Verfütterung von Zucker ist auf Überwinterung und Jungvolkbildung zu beschränken. Futtermittel müssen ökologisch sein. 10% des Winterfutters muss Honig sein. Pollenzusatzstoffe sind verboten. Trachtlückenfütterung nur mit Honig, der nach den Richtlinien eines AGÖL Mitgliederverbandes erzeugt wurde. Futtermittel müssen ökologisch sein. Pollenzusatzstoffe sind verboten.Im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten mit eigenem Honig. Nur Winterfütterung und Fütterung der Jungvölker mit Zucker erlaubt. Mindestens 10% des Honigs ist in den Waben zu lassen bzw. zur besseren Invertierung dem Futter beizumischen. Pollenersatzstoffe sind verboten. Trachtlückenfütterung nur mit ökologischem Honig. Nur ökologisch erzeugte Futtermittel sind erlaubt. Pollenzusatzstoffe sind verboten.Am Ende der produktiven Periode müssen in den Bienenvölkern umfangreiche Honig- und Pollenvorräte für die Überwinterung belassen werden. Verwendung von ökologischem Zuckersirup oder ökologischer Zuckermelasse erlaubt, wenn eine Kristallisierung des Honigs aufgrund der klimatischen Verhältnisse dies erfordert.
BienenhaltungspraktikenBeschneiden der Flügel der Bienenkönigin ist verboten. Drohnenbrut darf nur zum Zwecke der Varroabekämpfung teilweise entfernt werden.Beschneiden von Bienenflügeln sowie andere Verstümmellungen sind verboten. Zum Beruhigen und Vertreiben sind keine chemisch-synthetischen Mittel erlaubt. Drohnenbrut darf nur zum Zwecke der Varroabekämpfung entfernt werden.Zum Beruhigen und Vertreiben sind chemisch-synthetische Mittel nicht erlaubt. Beschneiden der Flügel der Bienenkönigin ist verboten. Das teilweise Entfernen der Drohnenbrut zur Varroaregulierung ist erlaubt.Zum Beruhigen und Vertreiben sind chemisch-synthetische Mittel nicht erlaubt. Das Beschneiden von Bienenflügeln sowie andere Verstümmelungen sind verboten. Teilweise Drohnenbrutentfernung zum Zwecke der Varroaregulierung ist erlaubt.Das Beschneiden von Bienenflügeln sowie andere Verstümmelungen sind verboten. Vernichtung der männlichen Brut zur Eindämmung der Varroatose ist zulässig.
Zucht und VermehrungEs soll mit einer an die Landschaft und Örtlichkeit angepassten Biene der europäischen Rasse geimkert werden, ohne Einkreuzung aus anderen Kontinenten. Bei jeder Nutztierhaltung ist züchterische Auslese notwendig. Grundlage zur Gewinnung von Königinnenzellen ist der Schwarmtrieb. Vermehrung ist nur aus dem Schwarmtrieb heraus erlaubt. Schwarmvorwegnahme und Bildung von Kunstschwärmen und Teilung des Restvolkes sind erlaubt. Zur züchterischen Auslese ist die Umweiselung mit Königinnen und Schwarmzellen erlaubt, die aus dem Schwarmprozess hervorgegangen sind. Umlarven, künstl. Besamung und Verwendung gentechnisch manipulierter Bienen ist verboten.Ziel der Zucht ist eine an die ökologischen Gegebenheiten angepasste varroatolerante Biene. Natürliche Zucht- und Vermehrungsverfahren sind zu bevorzugen. Der Schwarmtrieb ist zu berücksichtigen. Instrumentelle Besamung nur mit Ausnahmegenehmigung von Bioland in Zuchtbetrieben möglich.Ziel der Zucht ist eine an die ökologischen Gegebenheiten angepasste, allgemein widerstandsfähige und varroatolerante Biene. Natürliche Zucht- und Vermehrungsverfahren sind zu bevorzugen. Der Schwarmtrieb ist zu berücksichtigen. Europäischen Rassen ist der Vorzug zu geben. Schwarmvorwegnahme und Teilung des Restvolkes ist erlaubt. Instrumentelle Besamung ist nur mit Genehmigung von Naturland in Zuchtbetrieben möglich.Ziel der Zucht ist eine an die ökologischen Gegebenheiten angepasste, allgemein widerstandsfähige und varroatolerante Biene. Europäischen Rassen ist der Vorzug zu geben. Natürliche Zucht- und Vermehrungsverfahren sind unter Berücksichtigung des Schwarmtriebes zu bevorzugen. Instrumentelle Besamung darf nur mit Ausnahmegenehmigung in Zuchtbetrieben durchgeführt werden.Das Ersetzen der Weiseln durch Beseitigung der alten Weiseln ist zulässig.
BienengesundheitRegulation des gestörten Gleichgewichts möglichst aus eigener Kraft. Ist eine Krankheits- oder Schädlingsabwehr nötig, darf sie nur mit Maßnahmen wie Brutentnahme, Wärmebehandlung, Ameisensäure, Essigsäure, Milchsäure, Oxalsäure oder Bacillus-thuringiensis-Präparaten vorgenommen werden.Neben biotechnischen und biophysikalischen Methoden ist der Einsatz von Milchsäure, Ameisensäure, Oxalsäure und Zitronensäure erlaubt. Der Einsatz chemotherapeutischer Medikamente ist verboten. Alle Maßnahmen müssen in einem Behandlungsbuch aufgezeichnet werden.Regulation des gestörten Gleichgewichts möglichst aus eigener Kraft. Einsatz chemisch-synthetischer Mittel ist verboten. Varroabekämpfung mit Milch-, Ameisen-, Essig-, Oxal- oder Zitronensäure, Kräutertees, ätherische Öle, Alkohol und biotechnische oder biophysikalische Methoden möglich.Förderung der Selbstregulation und -heilung ist Leitgedanke aller Maßnahmen. Nur zur Varroabekämpfung sind Milchsäure, Ameisensäure, Essigsäure, Oxalsäure, Thymol, Menthol, Eukalyptol und Kampfer sowie biotechnische und biophysikalische Methoden zugelassen.Tierarzneimittel können verwendet werden, sofern der Mitglied Staat die entsprechende Verwendung gemäß der einschlägigen Gemeinschaftsvorscnriften oder den Gemeinschaftsvorschriften entsprechenden innerstaatlichen Vorschriften zulässt. Phytotherapeutische und homöopatische Erzeugnisse sind chemisch synthetischen allopathischen Tierarzneimitteln vorzuziehen. Wird eine Behandlung mit chemischsynthetischen Mitteln durchgeführt, müssen Völker isoliert und das gesamte Wachs ausgetauscht werden (Umstellungszeitraum ein Jahr). Milchsäure, Ameisensäure, Essigsäure, Oxalsäure, Thymol, Menthol, Eukalyptol und Kampfer dürfen bei einem Befall mit Varroatose verwendet werden.
BienenzukaufBetriebsweise darf sich nicht auf permanente Eingliederung fremder Völker, Schwärme und Königinnen stützen. Zukauf von Völkern und Königinnen nur aus Demeter-Bienenhaltung. Andere sind als nackte Völker einzugliedern.Zukauf von Völkern nur aus Betrieben des Biolandverbandes, wenn nicht möglich, aus Betrieben von Bioland anerkannten Organisationen oder Betrieben, die gemäß EU-Öko-Verordnung arbeiten, erlaubt. Wenn nicht verfügbar ist Zukauf konventioneller Völker erlaubt, die per Kunstschwarmverfahren unverzüglich umgestellt werden müssen. Nutzung des Warenzeichens für Produkte dieser Völker erst nach einem Jahr möglich. Menge der eingegangen fremden Schwärme darf 10% des eigenen Völkerbestandes nicht überschreiten. Regelung gilt auch für Zuchtköniginnen aus konventionellen Betrieben. Betriebsweise darf sich nicht aufpermanenten Zukaufaus konventionellen Betrieben stützen.Zukauf von Bienenvölkern und Königinnen nur aus ökologischen Imkereien vorzugsweise eines AGÖL-Mitgliederverbandes. Fremde Schwärme dürfen 10% des im Betrieb vorhandenen Bestandes nicht überschreiten. Konventionelle Völker müssen Umstellungsfrist durchlaufen. Regelung gilt auch für Zuchtköniginnen aus konventionellen Betrieben.Zukauf von Völkern, Königinnen und Schwärmen ist nur aus ökologischen Imkereien zulässig. Fremde Schwärme und die zugekauften Völker dürfen 10% des vorhandenen Bestandes nicht überschreiten.Bestandsgründung hat durch Teilung der Bienenvölker oder durch Zukauf von Bienenschwärmen oder -Völkern, die der EG-Öko-Verordnung entsprechen, zu erfolgen. Völker, die dieser Verordnung nicht entsprechen, dürfen in Ausnahmefällen zugekauft und müssen der Umstellung unterzogen werden. Jährlich dürfen 10% der Schwärme und Weiseln, die der Verordnung nicht entsprechen, zugesetzt werden, sofern sie auf ökologische Waben gesetzt werden.
Honiggewinnung und LagerungMehrvolk- und Vereinigungsbetriebsweisen sowie systematische Königinerneuerung sind zur Steigerung des Honigertrages nicht zulässig.
Gewinnung: Beim Schleudern, Sieben, Pressen, Klären und Abfüllen darf der Honig nicht über 35°C erwärmt werden. Druckfiltration ist verboten. Abfüllen möglichst vor dem ersten Festwerden ins Verkaufsgebinde. Erfordert es die Betriebssituation, sind zwei Verfahren zur kontrollierten Erwärmung (keine Verflüssigung erlaubt), nicht über 35°C vorgegeben (genauere Angaben siehe Richtlinien).
Lagerung: dunkel, luftdicht, kühl, Kunststoffgefäße sind nicht zulässig. Anforderungen gehen über die gesetzlichen Regelungen hinaus:
Gewinnung: Alle Maßnahmen der Honigernte sind mit Erntemengen im Völkerbestandsbuch aufzuzeichnen. Abfüllung möglichst vor dem ersten Festwerden. Erwärmung so schonend wie möglich, nicht über 40°C. Melithermverfahren ist zugelassen. Maschenweite der Honigsiebe nicht unter 0,2 mm. Druckfiltration ist verboten.
Lagerung: Geräte und Gefäße, die der Honigverarbeitung dienen, müssen aus lebensmittelechten Materialien bestehen. Für Metallgefäße ist Edelstahl vorgeschrieben.
Gewinnung: Beim Schleudern, Sieben, Pressen, Klären und Abfüllen darf der Honig nicht über 38°C erwärmt werden. Druckfiltration ist verboten. Gewinnung und Lagerung nur in lebensmittelechten Materialien (Edelstahl, Glas, Kunststoff), kühl, dunkel und trocken. Honig ist möglichst vor dem ersten Festwerden abzufüllen.Gewinnung: Alle Geräte zur Gewinnung und Lagerung müssen aus lebensmittelechten Materialien sein. Die Maschenweite des Honigsiebs darf nicht kleiner als 0,2 mm sein. Druckfiltration ist nicht gestattet. Honig ist möglichst vor dem ersten Festwerden abzufüllen. Durch Wahl geeigneter Abfüllverfahren ist eine Erwärmung auf mehr als 40°C auszuschließen. Lagerung: kühl, dunkel trocken.Gewinnung: Alle Geräte zur Gewinnung und Lagerung müssen aus lebensmittelechten Materialien sein. Die Maschenweite des Honigsiebs darf nicht kleiner als 0,2 mm sein. Druckfiltration ist nicht gestattet. Durch Wahl geeigneter Abfüllverfahren ist eine Erwärmung auf mehr als 40°C auszuschließen.
Lagerung: kühl, dunkel trocken.
HonigqualitätAnforderungen gehen über die gesetzlichen Regelungen hinaus:
Wassergehalt, gemessen nach DIN/AOAC, darf maximal 18%, bei Heidehonig maximal 21,4% betragen.
HMF-Gehalt - gemessen nach Winkler- darf maximal 10 mg/kg betragen.
Invertasezahl - gemessen nach Hadorn - muss mindestens 10 sein.
Anforderungen gehen über die gesetzlichen Regelungen hinaus:
Wassergehalt darf maximal 18%, bei Heidehonig maximal 21,5% betragen.
HMF-Cehalt darf maximal 10 mg/kg betragen.
Invertasezahl muss mindestens 10 sein [Analysen gemäß AOAC (Association of Official Agricultural Chemists)]. Chemotherapeutika dürfen nicht nachweisbar sein.
Anforderungen gehen über die gesetzlichen Regelungen hinaus:
Wassergehalt, gemessen nach DIN/AOAC, darf maximal 18%, bei Heidehonig maximal 21,5% betragen.
HMF-Cehalt - gemessen nach Winkler - darf maximal 10 mg/kg betragen.
Invertasezahl - gemessen nach Hadorn - muss mind. 10 sein. Bei Akazien-, Linden-Phaceliatracht mind. 7 (Analysen gemäß AOAC).
Anforderungen gehen über die gesetzlichen Regelungen hinaus:
Wassergehalt darf maximal 18%, bei Heidehonig maximal 21,5% betragen.
HMF-Cehalt darf maximal 10 mg/kg betragen.
Invertaseeinheiten: mindestens 10 sein, bei Akazien-, Lindentracht mindestens 7 (Analysen gemäß AOAC). Chemotherapeutika dürfen im Honig nicht nachweisbar sein.
Anforderungen gemäß den gesetzlichen Regelungen. Chemotherapeutika dürfen im Honig nicht nachweisbar sein.
Weitere Erzeugnisse der BienenhaltungDas entscheidende am Honig aus Demeter-Bienenhaltung ist die Art und Weise dieser (wesensgemäßen*) Bienenhaltung. Durch den großen Flugradius der Bienen ist nicht zu erwarten, dass sie nur überwiegend biologischdynamisch bewirtschaftete Flächen befliegen (*optional).Pollenfalle: Abstreifvorrichtung muss so gestaltet sein, dass den Bienen genügend Pollen für den Eigenbedarf bleibt. Verletzungen der Bienen sollten vermieden werden. Schutz vor Wettereinflüssen, Verklumpung und Häufelung muss vermieden werden. Boden des Sammelbehälters muss wegen Durchlüftung aus Edelstahlgitter sein, Entnahme i mal täglich.
Trocknung: max. 40 °C, Wassergenalt max. 6%.
Lagerung: kühl und trocken, weitgehend luftdicht. Chargennummer und Mindesthaltbarkeitsdatum sind anzugeben. Mindesthaltbarkeitsdatum ist auf das Ende des auf das Ernteiahr folgende Jahr zu beschränken.
 Pollen: Verletzungen der Bienen müssen vermieden werden, daher sind runde Löcher am Pollenkamm zu bevorzugen.
Met: zur Herstellung gelten die Verarbeitungsrichtlinien der EU-Ökoverordnung, bzw. die produktspezifischen Verarbeitungsrichtlinien der Biokreis.
 
Hinweis auf Flugradius Wegen des großen Flugradius der Bienen ist nicht zu erwarten, dass sie in jedem Fall nur oder überwiegend ökologisch bewirtschaftete Flächen befliegen.Hinweis, der auf den Flugradius auch außerhalb ökologischer Flächen hinweist, muss auf Gebinde angebracht werden.Hinweis, der auf den großen Flugradius auch außerhalb ökologisch bewirtschafteter oder gleichwertiger Flächen hinweist, ist anzubringen.
Entscheidend für die ökologische Qualität ist die Arbeitsweise der Imker.
 
  

Ein Schritt zurück

Aus "Ökologisch Imkern" von Claudia Bentzien(Kosmos-Verlag)