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Honig ist noch lange nicht Honig. Das gilt nicht nur für die unterschiedlichen Sorten, sondern besonders für die Qualität. „Echter Deutscher Honig" wird nach den bindenden Bestimmungen des D.I.B, abgefüllt. Diese „Bestimmungen zu den Warenzeichen des D.I.B." sind übrigens weitaus strenger, als es das deutsche Lebensmittelrecht in der Honigverordnung verlangt. Bei „Echtem Deutschem Honig" bleiben alle wertvollen Inhaltsstoffe voll erhalten, denn er wird weder erhitzt, noch dürfen ihm Stoffe entzogen oder zugefügt werden. „Echter Deutscher Honig" ist ein Qualitätserzeugnis, dessen Gewinnung auf dem Wissen und der Erfahrung vieler Imkergenerationen basiert. Das Gewinnen und Abfüllen erfolgt nach altüberlieferter Art - schonend und ohne Schädigung des Honigs.
Die Qualität des „Echten Deutschen Honigs" wird natürlich laufend kontrolliert. Dies geschieht beim D.I.B, selbst in Zusammenarbeit mit der unabhängigen Centralen Marketinggesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft mbH (CMA).
Die Probenziehungen beim Imker, in den Honigabfüllstellen, auf Märkten und in Lebensmittelgeschäften erfolgt nach dem Zufallsprinzip. Das CMA-Gütezeichen auf jedem Imker-Honigglas bürgt für kontrollierte Markenqualität. Die Kontrollnummer garantiert darüber hinaus Originalabfüllung beim Imker oder von der beim D.I.B, zugelassenen Abfüllstelle und die Einhaltung der strengen Prüfrichtlinien. Geprüft wird nicht nur im verbandseigenen Honiguntersuchungslabor, das 1991 im „Haus des Imkers" in der D.l.B.-Geschäftsstelle in Wachtberg bei Bonn eingerichtet wurde. Auch in zahlreichen anderen neutralen Instituten und Untersuchungsstellen werden Jahr für Jahr mehrere tausend Marktproben unter wissenschaftlichen Bedingungen geprüft und analysiert. Die Kosten dafür trägt der D.I.B. - und damit der qualitätsbewußte Imker.
Die Ergebnisse der Untersuchungen erlauben zweifelsfreie Angaben über
| Unterschiede in den Anforderungen für Honig - die Honig-VO im Vergleich zu den Warenzeichenbestimmungen des D.I.B. | |||||||||||||||||||||
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| Honig-VO | D.I.B.-Bestimmungen | ||||||||||||||||||||
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| Invertase (= Saccharase) | nur bei, als „besonders enzymreich" deklarierten Honigen gefordert | Mindestaktivität 10 E (n. Gontarski) (Ausnahme: natürlich enzymschwache Honige) | |||||||||||||||||||
| Diastase (= Amylase) | Mindestaktivität 8 E (n. Schade) bzw. 3 E bei natürlich enzymschwachen Honigen | Keine Festlegung über die nebenstehenden Forderungen hinaus | |||||||||||||||||||
| Hydroxymethyl-furfural (HMF) | max. 40 mg/kg bzw. max. 15 mg/kg bei natürlich enzymschwachen Honigen | max. 15 mg/kg bzw. max. 5 mg/kg bei natürlich enzymschwachen Honigen | |||||||||||||||||||
Die Qualitätsanforderungen an „Echten Deutschen Honig" sind deutlich strenger, als es das deutsche Lebensmittelrecht verlangt.
Beispiel für die unterschiedliche Wärmeempfindlichkeit der Enzyme: eine Honigtemperatur von 50° C bewirkt 50 % Aktivitätsverlust der Diastase in 15,4 Tagen, der Invertase in 1,3 Tagen.